Allgemeine Gesch�ftsbedingungen Allgemeine Gesch�ftsbedingungen f�r WITTICH Medien KG KG, 56203 H�hr-Grenzhausen, Rheinstra�e 41. Stand: 1. Januar 2006 (im folgenden LW genannt) I. Allgemeine Bedingungen f�r alle Gesch�ftsvorf�lle Nachfolgende Bedingungen unter Ziff.I gelten f�r alle Gesch�ftsvorf�lle zwischen LW und Vertragspartnern unabh�ngig von der Rechtsnatur des zugrunde liegenden Rechtsverh�ltnisses. 1. Ausschlie�liche Geltung 1.1 Unsere nachstehenden Gesch�ftsbedingungen gelten ausschlie�lich; etwaigen entgegenstehenden oder von unseren Gesch�ftsbedingungen abweichenden Gesch�ftsbedingungen des Vertragspartners widersprechen wir schon heute, soweit sie von uns nicht ausdr�cklich akzeptiert werden. Dies gilt auch f�r die F�lle wiederholter Gesch�ftsvorf�lle oder einer laufenden Gesch�ftsverbindung, ohne dass es bei jedem einzelnen Leistungsaustausch eines erneuten Widerspruchs bedarf. 1.2 Der Vorrang etwaiger Individualabreden bleibt von dieser Abwehrklausel unber�hrt. 2. Angebote freibleibend 2.1 Alle Angebote von LW auf Abschluss eines Vertrages (gleichg�ltig welchen Inhalts) sind im Zweifel freibleibend. Wird von LW ein Angebot als ausdr�cklich bindend bezeichnet, gilt dies - au�er bei ausdr�cklich abweichender Regelung - f�r die Dauer von 1 Woche. 2.2 Diese Regelung gilt f�r alle Vertr�ge, gleichg�ltig ob LW Leistungserbringer oder -empf�nger ist. 3. Schriftform Jegliche rechtsgesch�ftliche Erkl�rung von LW sowie �nderungen oder Erg�nzungen dieser Vertragsbedingungen bed�rfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch f�r den Verzicht auf das Schriftformerfordernis selbst. 4. Aufrechnungsm�glichkeiten Eine Aufrechnung oder Verrechnung des Vertragspartners gegen Forderungen von LW ist nur mit unstreitigen oder rechtskr�ftig festgestellten Forderungen m�glich. 5. Gerichtsstand 5.1 Ausschlie�licher Gerichtsstand f�r Streitigkeiten zwischen den Vertragspartnern ist - soweit der Vertragspartner Unternehmer, �ffentlich-rechtliche K�rperschaft oder �ffentlich-rechtliches Sonderverm�gen jeweils i.S.d. � 310 BGB ist - der Gesch�ftssitz von LW. LW ist nach seiner Wahl berechtigt, den Vertragspartner an dessen Wohnsitzgerichtsstand gerichtlich in Anspruch zu nehmen. 5.2 Unabh�ngig von der Rechtsnatur des Vertragspartners kann LW an seinem Gesch�ftssitz klagen, wenn der Wohnsitz des Vertragspartners trotz der gebotenen Nachforschungen in frei zug�nglichen Quellen nicht ermittelt werden kann oder dieser seinen st�ndigen Aufenthalt au�er Landes verlegt hat. 6. Rechtswahl Es gilt deutsches Recht. II. Zus�tzliche Bedingungen f�r Vertragsleistungen von LW (insbesondere Verlags- und Druckleistungen) Nachfolgende Bestimmungen gelten zus�tzlich zu Ziff.I f�r alle Auftr�ge an LW, die auf Leistungen des Verlages aller Art gerichtet sind, insbes. Ver�ffentlichung von redaktionellen Beitr�gen, Anzeigen, Beilagen oder sonstige Publikationen in oder im Zusammenhang mit dem Verlagsprogramm oder Verteilleistungen. Der Auftraggeber der Verlagsleistungen wird nachfolgend als AG bezeichnet. 1. Definitionen 1.1 AG (=Auftraggeber) ist der Kunde von LW, der LW mit der Ausf�hrung von Vertragsleistungen beauftragt. 1.2 Vertragsleistungen sind 1.2.1 Publikationen von Texten und Anzeigen in gedruckten Produkten oder im Internet sowie die Publikations- und Beilagenverteilung (Verlagsleistungen); 1.2.2 Druckleistungen sind gedruckte Publikationen oder sonstige Druckwerke (Druckleistungen); 1.2.3 Anzeigenauftrag ist der Vertrag �ber die Ver�ffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbetreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift oder im Internet zum Zwecke der Verbreitung (Anzeigenauftr�ge); 1.2.4 Sonstige Leistungen, die LW im Auftrag oder im Interesse eines Auftraggebers erbringt. 2. Preise 2.1 Sofern sich aus dem Vertrag oder der Auftragsbest�tigung nichts Abweichendes ergibt, gelten die Verg�tungss�tze aus unserer Preisliste. Ma�geblich ist stets die bei Vertragsabschlu� g�ltige aktuelle Preisliste, die wir auf Wunsch jederzeit zur Verf�gung stellen. Bei wiederholten Abrufen von Verlagsleistungen gilt - au�er bei ausdr�cklicher abweichender Vereinbarung - der zum jeweiligen Abrufzeitpunkt aktuelle Tarif. 2.2 F�r die Verg�tung von Vertragsleistungen, die in der Preisliste nicht enthalten sind, gilt im Zweifel � 632 BGB. 2.3 LW beh�lt sich vor, f�r Anzeigen in Sonderbeilagen, Kollektiven, PR-Beilagen, Sonderseiten, Kombinationen und Internetangeboten im Rahmen billigen Ermessens (� 315 BGB) besondere Anzeigenpreise festzulegen, soweit die Parteien dies nicht ausdr�cklich ausgeschlossen haben. 2.4 Haben die Parteien keine besonderen Gr��en oder Gestaltungsformen festgelegt, so wird die tats�chliche, im Streitfall die nach Art der Anzeige verkehrs�bliche Abdruckh�he f�r die Preisberechnung zugrunde gelegt. 2.5 Wird ein Auftrag aus Umst�nden nicht erf�llt, die LW nicht zu vertreten hat, so hat der AG unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten den Unterschied zwischen dem gew�hrten und dem der tats�chlichen Abnahme entsprechenden Nachlass an LW zu erstatten. Die Erstattung entf�llt, wenn die Nichterf�llung auf h�herer Gewalt im Risikobereich von LW beruht. 2.6. LW beh�lt sich das Recht vor, f�r befristete Auftr�ge, die mit dem AG zu Festpreisen vereinbart sind, die Preise nach Auftragablauf und einer folgenden Fortsetzung im Rahmen der allgemeinen Preisanpassung, ebenfalls anzupassen. 3. Leistungszeit 3.1 Soweit sich aus Vertrag oder Auftragsbest�tigung kein bestimmtes oder bestimmbares Leistungsdatum (z.B. Erscheinungsdatum oder -ausgabe f�r die Anzeige oder Beilage) ergibt, ist LW berechtigt, die Leistungszeit nach billigem Ermessen festzulegen, wobei im Rahmen der M�glichkeiten der innerbetrieblichen Disposition die erkennbaren Interessen des Kunden bzgl. eines bestimmten Leistungszeitpunktes zu ber�cksichtigen sind. 3.2 Mit der Verlagsleistung in der dem Vertragsabschlu� n�chstfolgenden Ausgabe kann nur gerechnet werden, wenn die vom Auftraggeber erforderlichen Mitwirkungshandlungen (z.B. Anzeigentext, soweit erforderlich Druck- und Verteilvorlagen etc) zu den von LW vorgegebenen Schlussterminen (Redaktions-, Anzeigen-, Druckdaten-, Beilagenannahmeschluss) vorliegen. Die jeweiligen Schlusstermine gibt LW auf Anfrage bekannt. 3.3 Anzeigen sind sp�testens zur Ver�ffentlichung innerhalb eines Jahres abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen einger�umt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln. Ausdr�cklich vereinbarte abweichende Abruffristen bleiben unber�hrt. 4. Positionierung von Publikationen 4.1 Der Auftraggeber hat � au�er bei ausdr�cklicher Vereinbarung � keinen Anspruch auf eine bestimmte Platzierung seiner Publikation innerhalb des Publikationsmediums. Diese legt LW nach billigem Ermessen selbst fest. Erkennbare Interessen des AG werden im Rahmen des M�glichen ber�cksichtigt. 4.2 Auftragsw�nsche f�r Anzeigen und Fremdbeilagen, die nach Wunsch des AG ausschlie�lich in bestimmten Nummern, Ausgaben oder an bestimmten Positionen des Publikationsmediums erscheinen sollen, m�ssen bei LW sp�testens zu dem f�r diese Leistung erforderlichen Schlusstermin vorliegen, damit LW pr�fen und auf Wunsch des AG diesem mitteilen kann, ob der Wunsch noch realisierbar ist oder nicht. Ziff.II.3.2 gilt entsprechend. 5. Publikationsvorbehalt 5.1 LW beh�lt sich vor, Publikations-, Beilagen- oder Verteilauftr�ge (auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses) wegen des Inhalts, der Herkunft oder der Gestaltung nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grunds�tzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen zwingendes Recht verst��t oder deren Ver�ffentlichung f�r LW objektiv unzumutbar ist. 5.2 Bei einem Abschluss �ber mehrere Publikationen, zu denen die Inhalte jeweils nachgereicht werden, kann LW die Publikation einzelner Anzeigen, Beilagen oder sonst. Beitr�ge oder die Verteilung fremdgefertigter Publikationen wegen objektiv berechtigter Bedenken gegen Text oder die sonstige Darbietung der Vorlage nach o.g. Ma�stab ablehnen, ohne dass hierdurch grunds�tzlich der Gesamtvertrag ber�hrt wird. Beiden Parteien bleibt der Nachweis vorbehalten, dass das Festhalten am Vertrag im Falle einer Teilablehnung f�r mindestens eine Partei nicht mehr zumutbar ist. 5.3 LW wird im Falle einer beabsichtigten (Teil- oder Voll-) Ablehnung einer Publikationsvorgabe den AG unverz�glich nach ordnungsgem��em Gesch�ftsgang in Kenntnis setzen und ihm Gelegenheit geben, die mitgeteilten Hinderungsgr�nde zu beseitigen. F�r die Leistungszeit ge�nderter Vorlagen des AG gilt Ziff. 3.2 entsprechend. 6. Publikationsqualit�t bei Vorlagen des Auftraggebers (AG) F�r die Qualit�t der Verlagsleistungen, soweit sie von der Beschaffenheit der vom AG beizustellenden Vorlagen abh�ngt, ist der AG verantwortlich. LW haftet in diesen F�llen nur f�r eigene Ausf�hrungsm�ngel bei der Umsetzung der Kunden-Vorlagen sowie f�r eine schuldhafte Verletzung der Hinweispflicht gg�b. dem AG, wenn die M�ngel der Vorlagen f�r LW vor Verarbeitung erkennbar sind. 7. R�ckgabe von Vorlagen des Auftraggebers (AG) Druck- oder sonstige Vorlagen des AG werden von LW nur auf besondere Aufforderung, die mit Zusendung der Vorlage erkl�rt werden muss, an den AG zur�ckgegeben. Sollte der AG zu einem sp�teren Zeitpunkt um R�ckgabe bitten und die Vorlage noch nicht vernichtet sein, wird sie ebenfalls an AG zur�ckgegeben. Sollte eine Aufbewahrungspflicht vereinbart sein, so endet diese � au�er bei ausdr�cklicher abweichender Bestimmung - drei Monate nach Vertragserf�llung seitens LW. 8. Haftung des Auftraggebers (AG) f�r Vorgaben oder Vorlagen 8.1 Der AG tr�gt die Verantwortung f�r den Inhalt und die rechtliche Zul�ssigkeit der f�r die gew�nschte Vertragsleistung zur Verf�gung gestellten Unterlagen oder Daten (z.B. Text- und Bildmaterial). LW ist nicht verpflichtet, Vertragsleistungen, soweit sie auf Vorgaben des AG beruhen, daraufhin zu pr�fen, ob durch sie Rechte Dritter beeintr�chtigt werden. 8.2 Der AG stellt LW von etwaigen berechtigten Anspr�chen Dritter frei, die diesem aus der Ausf�hrung des Auftrages gegen LW erwachsen. Der AG verpflichtet sich ferner, die Kosten der Ver�ffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tats�chliche Behauptungen der ver�ffentlichten Publikation bezieht, zu tragen. 8.3 Eine (Mit-)Verantwortung von LW f�r die Verletzung der Rechte Dritter durch den Inhalt von Vorlagen des AG kommt nur dann in Betracht, wenn diese f�r LW auch ohne Pr�fung bis zur Verarbeitung offenkundig waren. 8.4 F�r Fehler aus fernm�ndlicher, -schriftlicher oder elektronischer �bermittlung �bernimmt LW keine Haftung, soweit sie nicht nachweislich von LW zu vertreten sind. Dies gilt ebenfalls f�r die Vorlage von undeutlich geschriebenen Texten. 8.5 Sind etwaige M�ngel der Publikationsvorlagen f�r LW bei Eingang nicht erkennbar, sondern werden diese erst sp�ter deutlich, so hat AG bei ungen�gender Publikation insoweit keine Anspr�che. F�r fehlerhafte Wiederholungsanzeigen infolge unerkennbar fehlerhafter Vorgaben besteht jeweils kein Sachmangelanspruch, soweit AG nicht vor dem ma�geblichen Schlusstermin f�r die Folgepublikation auf den Mangel hinweist. 9. Korrekturabz�ge Korrekturabz�ge werden nur bei ausdr�cklicher Vereinbarung von LW geliefert. Der AG tr�gt die Verantwortung f�r die Richtigkeit der von ihm zur�ckgesandten Korrekturen des Probeabzuges. LW ber�cksichtigt alle Korrekturen, die ihm innerhalb der bei �bersendung des Probeabzugs genannten Frist mitgeteilt werden. In allen �brigen Punkten gilt der Korrekturabzug als genehmigt. Gleiches gilt, wenn der Abzug vom AG nicht zur�ckgeschickt oder in gleichwertiger Weise gg�b. LW erforderliche Korrekturen mitgeteilt werden. Diese Erkl�rungsfiktion gilt nur dann nicht, wenn LW sichere Anhaltspunkte daf�r hat, dass der Korrekturabzug vom AG nicht zur Kenntnis genommen werden konnte. 10. Haftung von LW f�r Sachm�ngel und Pflichtverletzungen 10.1 AG hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollst�ndigem Abdruck der Publikation zun�chst nur Anspruch auf Nacherf�llung in Gestalt eines korrekten Nachdrucks der Publikation bzw. eines erneuten Beif�gens der Beilage. Dies gilt jedoch nur in dem Ausma�, in dem der Zweck der Publikation beeintr�chtigt wurde. 10.2 L�sst LW die ihm hierf�r gesetzte angemessene Frist schuldhaft verstreichen oder ist die Ersatzpublikation erneut aus einem von LW zu vertretenden Grund mangelhaft, beschr�nkt sich das Recht des AG auf Herabsetzung der Verg�tung (bei vollst�ndiger Zweckverfehlung bis auf Null) oder auf R�cktritt. 10.3 Der AG kann abweichend von Satz 1 nicht zun�chst auf eine Ersatzpublikation verwiesen werden, wenn die Publikation den ihr beigelegten oder aus den Umst�nden erkennbaren Zweck mit einer sp�teren Ersatzver�ffentlichung nicht mehr erreichen kann. 10.4 Sonstige Anspr�che des AG auf Schadensersatz, Aufwendungsersatz oder Freistellung von Anspr�chen Dritter, die auf von LW zu vertretende Pflichtverletzungen zur�ckzuf�hren sind (gleich aus welchem Rechtsgrund) sind auf den bei Ausl�sen des Haftungstatbestandes objektiv vorhersehbaren Schaden begrenzt. 10.5 Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht f�r solche Anspr�che, die auf grober Fahrl�ssigkeit oder Vorsatz von LW, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erf�llungsgehilfen beruhen. In jedem Fall ist die Haftung von LW auf den Auftragswert, bei Abrufauftr�gen auf den Abrufauftragswert, begrenzt. 10.6. Soweit der AG Unternehmer i.S.d. � 14 BGB ist, sind Sach- oder Rechtsm�ngel an der von VDW erbrachten Leistung vom AG unverz�glich, sp�testens aber binnen 1 Woche ab Erkennbarkeit f�r den AG gegen�ber VDW anzuzeigen. Im �brigen gelten die Vorschriften des � 377 HGB zur Untersuchungs- und R�gepflicht entsprechend. 11. Auflagenst�rke Falls vertraglich nicht ausdr�cklich vereinbart, sagt LW keine Mindestauflagenst�rke des jeweils zugrunde liegenden Publikationsorgans zu. Schwankungen der Auflagenst�rke sind insbesondere kein Grund f�r eine Minderung oder Erh�hung der Verg�tungss�tze. � 313 BGB bleibt jedoch unber�hrt. 12. Zahlungsbedingungen 12.1 Vorbehaltlich abweichender Vereinbarung wird jede Forderung 2 Wochen nach Zugang beim AG und Ausf�hrung der abgerechneten Leistung f�llig. Der Zugang wird widerlegbar 2 Werktage nach Absendung vermutet. 12.2 Bei Auftr�gen �ber die wiederholte oder mehrfache Ver�ffentlichung von Anzeigen o.a. Publikationen hat LW Anspruch auf Abschlagszahlungen �ber die bis dahin ausgef�hrten Leistungen 12.3 Skontoabz�ge oder Rabatte sind grunds�tzlich unzul�ssig, soweit nicht ausdr�cklich vertraglich vereinbart. 12.4 Bei Zahlungsverzug werden Zinsen sowie die objektiv erforderlichen Einziehungskosten berechnet. LW kann die weitere Vertragserf�llung bis zur Zahlung f�lliger Betr�ge zur�ckstellen und zus�tzlich f�r noch nicht ausgef�hrte Leistungsteile vom AG angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung verlangen. 13. Chiffreanzeigen Bei Chiffreanzeigen wendet LW f�r die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Zuschriften die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Chiffreanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. 14. Auftr�ge von Werbemittlern oder Werbeagenturen Ist der AG ein Werbemittler oder eine Werbeagentur (o.gleichw.), verpflichtet er sich, sich in seinen Angeboten, Vertr�gen und Abrechnungen mit den Werbetreibenden an die Preisliste von LW zu halten. Die von LW gew�hrte Mittlerverg�tung darf an die Endkunden weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. Die volle Provision wird nur bei kompletter Auftragsabwicklung (reprof�hige Vorlagen etc.) verg�tet. Anzeigen o.a. Publikationen, die zu erm��igten Preisen disponiert werden, werden nicht provisioniert. 15. Die Beilegungs- und Verteiltoleranz f�r Beilagen, die von LW vom AG im Zuge eines Verteilauftrages zur Verteilung �berlassen wird, betr�gt 3%. Der AG ist verpflichtet, Reklamationen innerhalb von 14 Tagen nach Verteilung LW mitzuteilen. Die Beweislast f�r eine mangelhafte Verteilung liegt bei dem AG. Stand 01.01.2006